Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – goingsoft Gruppe (B2B)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der

goingsoft Deutschland GmbH (für Verträge mit dieser Gesellschaft) sowie der

goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH (für Verträge mit dieser Gesellschaft).

Der jeweilige Vertragspartner wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Vertragspartner des Auftraggebers ist stets diejenige Gesellschaft, die das schriftliche Angebot abgibt bzw. die Auftragsbestätigung erteilt.

Ausschließlich B2B:

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (für Verträge mit der goingsoft Deutschland GmbH) bzw. § 1 UGB (für Verträge mit der goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH).

Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern (Privatpersonen) ab.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

 

Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

Kostenvoranschläge sind (sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet) unverbindlich. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist entgeltlich; ein dafür bezahltes Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung gutgeschrieben.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

 

Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug und spesenfrei fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Diese betragen:

für Verträge mit der goingsoft Deutschland GmbH: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB);

für Verträge mit der goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Der Auftraggeber trägt im Verzugsfalle alle notwendigen, zweckentsprechenden und angemessenen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.

 

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis (synallagmatisch) zur Hauptforderung des Auftragnehmers stehenden Forderungen zulässig.

 

4. Lieferung, Gefahrenübergang und Adressänderung

 

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Versendungskauf). Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekanntzugeben, solange das Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird eine Adressänderung nicht mitgeteilt, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet werden.

5. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des jeweiligen Auftragnehmers. Hierbei gilt folgende länderspezifische Differenzierung:

o Für Verträge mit der goingsoft Deutschland GmbH gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers.

o Für Verträge mit der goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH gilt der einfache Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des für diese konkrete Lieferung vereinbarten Preises im Eigentum des Auftragnehmers. Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt wird für Verträge nach österreichischem Recht ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall eine sachenrechtlich wirksame Sondervereinbarung getroffen wurde.

6. Haftung und Schadenersatz

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäße, dem Stand der Technik entsprechende tägliche Datensicherung nachweislich durchgeführt hat, und auch dann nur im Umfang des Wiederherstellungsaufwands bei vorhandener Sicherung.

II. Besondere Bestimmungen für Software

7. Leistungsumfang und Ausschluss gesetzlicher Update-Pflichten

 

Grundlage für Softwareleistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft bzw. Produktbeschreibung). Soweit gesetzlich zulässig (insbesondere gemäß § 327f BGB in Deutschland bzw. den entsprechenden Bestimmungen des Digitale-Inhalte-Gesetzes - DIDG in Österreich), wird eine gesetzliche Aktualisierungs- und Update-Pflicht im B2B-Verhältnis ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer schuldet Updates, Upgrades oder Sicherheits-Patches nur dann und in dem Umfang, wie dies in einer gesonderten schriftlichen Software-Wartungsvereinbarung oder einem Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich

vereinbart wurde. Sollte der Auftragnehmer dem Auftraggeber dennoch Updates zur Verfügung stellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich zu installieren. Unterlässt er dies, ist die Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Mängel, Schäden oder Sicherheitslücken ausgeschlossen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Der Auftragnehmer (bzw. dessen Lizenzgeber) bleibt Inhaber aller Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang (Lizenz).

Dekompilierung oder Reverse Engineering sind nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 69d, 69e UrhG-DE / § 40d, 40e UrhG-AT) zulässig und bedürfen im Übrigen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

III. Besondere Bestimmungen für Hardware & Gewährleistung

9. Gewährleistung (Mängelhaftung) im B2B

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate ab Übergabe bzw. Ablieferung der Leistung. Das Vorliegen von Mängeln im Zeitpunkt der Übergabe ist stets vom Auftraggeber nachzuweisen; die Vermutungsregelung des § 924 ABGB (AT) wird ausgeschlossen.

Rügepflicht: Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich, detailliert und spezifiziert zu rügen (§ 377 HGB-DE / § 377 UGB-AT). Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt und jegliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche wegen des Mangels sind ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung (Austausch).

Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriffe, fehlerhafte Bedienung oder Missachtung von Installations- und Systemvorgaben durch den Auftraggeber entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Garantien

 

Durchgereichte Herstellergarantien Dritter begründen keine eigene Haftung oder Garantiepflicht des Auftragnehmers. Eigene Service-Garantien (SLA) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

IV. Schlussbestimmungen

11. Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie den nationalen Datenschutzgesetzen (BDSG in Deutschland, DSG in Österreich). Falls erforderlich, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

Es gilt ausschließlich das Recht am Sitz des jeweiligen Auftragnehmers unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR):

 

o Für Verträge mit der goingsoft Deutschland GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

o Für Verträge mit der goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH gilt das Recht der Republik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Auftragnehmers (Gericht am Sitz der goingsoft Deutschland GmbH bzw. Gericht am Sitz der goingsoft Softwarevertriebs- und Beratungs GmbH).

13. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.